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Einstufung und Kennzeichnung

Die REACH-Verordnung enthält keine Regelungen in Bezug auf die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Zubereitungen, sondern baut auf den Bestimmungen der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of chemicals) auf. REACH verwendet CLP für ihre Sicherheitsdatenblätter (mit Bestimmung der Nutzungsbedingungen und der Risikomanagementmaßnahmen, um den Schutz der Volksgesundheit und der Umwelt sicherzustellen). Sie sind ein wichtiges Instrument zum Verteilen von Informationen über die gesamte Kette, vom Einkauf bis zum Endverbraucher (Konsument oder Arbeitnehmer).

Darüber hinaus erstellte die ECHA ein Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis, um die Transparenz der Einstufung der Gefahren (und die sich daraus ergebende Kennzeichnung) von allen in der EU hergestellten oder in die EU eingeführten gefährlichen Stoffe zu gewährleisten.

Falls Sie noch Fragen zu der Kennzeichnung chemischer Stoffe und von Zubereitungen haben, können Sie eine E-Mail an chemicals@environment.belgium.be schicken.

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