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Beschränkung

REACH sieht ein Beschränkungsverfahren für eine Reglementierung der Produktion und den Verkauf oder die Verwendung bestimmter Stoffe auf dem Grundgebiet der EU vor, wenn sie ein inakzeptables Risiko für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Die Aktivitäten können beschränkt werden und eventuell sogar verboten werden. Die Beschränkung stellt im gewissen Sinne ein ‘Fangnetz’, das eine Lösung für Risiken, die nicht durch andere REACH-Verfahren abgedeckt werden, dar.

Jeder Stoff als solcher, in Zubereitungen oder Erzeugnissen kann Beschränkungen unterworfen werden, falls gezeigt wird, dass seine Risiken auf Gemeinschaftsebene behandelt werden müssen.

Die Beschränkungen eines Stoffes können alle oder nur bestimmte Verwendungen betreffen.

Der Anhang XVII der REACH-Verordnung enthält eine Liste, mit allen Stoffen, für die Beschränkungen gelten. Die bestehenden Beschränkungen, festgelegt in der Richtlinie in Bezug auf das Inverkehrbringen und die Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (76/769/EEG), wurden in REACH umgesetzt.

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