Ausschuss REACH

Die Mitglieder dieses Ausschusses werden von den betroffenen föderalen und regionalen Behörden bestimmt. Der Ausschuss REACH sorgt für die koordinierte Zusammenarbeit und die koordinierten Entscheidungen der Parteien des Zusammenarbeitsabkommens für die Umsetzung von REACH in Belgien. Sie können die nicht vertraulichen Sitzungsprotokolle hier einsehen. Der Ausschuss REACH stellt jährlich einen Bewertungsbericht auf.

Geschäftsordnung (die Version wird genehmigt von dem Komitee REACH den 21. Februar 2014)

Liste der Interessenverbände (stakeholders) aufgrund des Artikels 3 des Geschäftsordnung

 

 

 

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